NEU / NEU / NEU

Nachlässe je nach Aufenthaltsdauer
– ab drei Nächten bis zu 7%
– ab vier Nächte bis zu 15%
– ab sieben Nächten bis zu 30%
Ihre Ferienwohnung im Schwarzwald
Folgen Sie uns:
Goldener Hahn
Hauptanlage

Folgen Sie uns:

Wie steht es mit den Stornierungsbedingungen?

Das werden wir am Telefon sehr oft gefragt. Der zweite Corona-Shut-Down war für die gesamte Hotelbranche ein Schock. Viele grosse Hotels & Stadthotels haben sich überlegt, was sie machen können, damit die Gäste nicht in Panik ihre bereits getätigten Buchungen stornieren. Die Antwort war: Gelockerte Stornobedingungen bis gar keine mehr!
Wir haben lange überlegt, aber dann doch kein "Spiel" mit den Stornobedingungen begonnen. Bei vielen grossen Anbietern kann der Gast heute buchen und kurzfristig wieder absagen. Das mag bei diesen grossen Betrieben auch funktionieren.
Bei Anfragen von Gruppen können wir immer nur eine Gruppe annehmen. Es werden dann für diese Gruppe Mitarbeiter eingeteilt. Weitere Gruppenbuchungen können wir dann nicht parallel beherbergen und wir müssen anderen Gruppen absagen erteilen. Storniert eine Gruppe dann kurzfristig, lassen sich die die gebuchten Zimmern nicht mehr Last Minute verkaufen. Das ist dann problematisch, da wir auch für unsere Mitarbeiter planen müssen. Und das ist auch schade, wenn andere gerne gekommen wären.
In unserem Familienbetrieb ist es darüberhinaus fast wie in einer "Manufaktur'": Jede Wohnung und jedes Zimmer ist anders und jeder Gast hat seinen Liebling. In der Regel bleiben die Gäste über Silvester oder auch im Sommer auch 12 Nächte bei uns.
Wir haben uns bewusst entschieden bei diesem Spiel so nicht mitzumachen!

Wir möchten ein gutes Angebot für unsere Gäste - und das auch 2024 und 2025. Und dafür brauchen wir einfach auch Sicherheit.
Wir müssen auch immer für unsere Mitarbeiter planen: Wir möchten sie beschäftigen und das auch noch 2026.

Eine unserer individuellen Ferienwohnung oder eines unserer hübschen Zimmer, die kurzfristig abgesagt werden, verkaufen sich dann oft nicht mehr. Besonders während unserer Hochsaison über Silvester und im Sommer.
Und das ist schade, wenn andere gerne gekommen wären.
Erhalten wir eine Stornoierung, sind wir nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer oder Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden. Sollte eine anderweitige Vergabe des Zimmers oder der Ferienwohnung nicht möglich gewesen sein, hat der Gast für den Ausfall (90% des vereinbarten Gesamtpreises) aufzukommen.
Übrigens: Die meisten Stornoversicherungen beinhalten keine Pandemie-Deckung. Die Ergo-Reiseversicherung bietet aber auch Schutz bei Covid-19 als Rücktrittsgrund.
Hier der Link: https://www.reiseversicherung.de/de/onlinebuchung/buchungsassistent-standard31.html?scid=IK0005

Bleistiftbuchung für die Vor- und Nachsaison 2024 oder 2025?

Wir verstehen es sehr gut, wenn sich jemand jetzt nicht traut einen Urlaub zu buchen. Sie haben die Möglichkeit jederzeit für die Vor- und Nachsaison erstmal nur eine "BLEISTIFTBUCHUNG" vorzunehmen: Das bedeutet Sie buchen noch nicht verbindlich, haben aber ein "Vorkaufsrecht" für Ihre Wunschwohnung oder Wunschzimmer zu Ihrem Wunschtermin. Sollte ein anderer Gast die gleiche Wohnung/ Zimmer zum gleichen Termin verbindlich buchen möchten, setzen wir Sie persönlich davon in Kenntnis. In diesem Fall müssen Sie sich dann schnell entscheiden, ob Sie die Wunschwohnung/ Wunschzimmer zum Wunschtermin nun sofort verbindlich buchen möchten. Dann erst senden wir Ihnen eine Bestätigung mit allen Details zur Anzahlung. Sollten Sie sich dann nicht für eine sofortige, verbindliche Buchung entscheiden, geben wir die Wohnung an den anderen Interessenten zur verbindlichen Buchung weiter.

Reise-Rücktrittsversicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung: Den Abschluss legen wir Ihnen ans Herz - damit sind Sie gut abgedeckt.

Im Falle einer Stornierung berechnen wir somit gemäß §§ 535 ff. des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)  90% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises.
Grundsätzlich besteht kein kostenfreies gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden.

Sämtliche Veränderungen der bestehenden Buchung sind nur mit einer schriftlichen Reservierungsänderung bzw. schriftlichen Mitteilung seitens der Goldener Hahn Rezeption gültig.

Sollte ein DZ für 2 (oder mehr) Personen gebucht sein und nur 1 Person anreisen, wird der Preis wie bestätigt verrechnet.

Um unsere günstigen Preise im Goldenen Hahn halten zu können, sind wir auf eine gute Auslastung dringend angewiesen. Nur so können wir unser gutes Preis-Leistungs-Verhältnis weiterhin sichern. Wir empfehlen daher unseren Gästen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Als kleiner Familienbetrieb können wir die Kosten durch Stornierung leider nicht tragen.

Link zur Europäischen Reise-Rücktrittsversicherung
https://www.reiseversicherung.de/de/onlinebuchung/buchungsassistent-standard31.html?scid=IK0005

Falls Sie keine Stornoversicherung abschliessen, bestätigen Sie mit dem Vertragsabschluss, dass Sie im Stornofall die Kosten (90%) selbst tragen.